Therapieablauf und häufig gestellte Fragen
Da Ihre Situation sehr individuell ist, wird an dieser Stelle auf eine allgemeine Beschreibung der einzelnen Störungsbilder und Behandlungsmöglichkeiten verzichtet. Einen ersten allgemeinen Überblick erhalten Sie auf den frei zugänglichen downloads des Deutschen Berufsverbandes für Logopädie. Dieser Überblick ersetzt allerdings nicht eine ausführliche Abklärung und Beratung bei einem Arzt und ggf. einem Logopäden.
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Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
- Wenn Sie, Ihr Kind oder Ihr Angehöriger Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckbeeinträchtigungen aufweisen, setzen Sie sich bitte als Erstes mit Ihrem Arzt in Verbindung.
- Ihr Arzt entscheidet, ob eine logopädische Therapie notwendig ist und stellt Ihnen bei Bedarf eine Heilmittelverordnung (Rezept) für Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie (Formblatt 14) aus.
- Verordnungen stellen Hausärzte, Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden und Zahnärzte, Phoniater, Neurologen und Internisten aus.
- Bitte beachten Sie, dass nach Vorgabe der gesetzlichen Krankenkassen der logopädische Ersttermin innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung durch Ihren Arzt stattgefunden haben muss.
- In aller Regel erhalten Sie sehr zeitnah innerhalb dieser Zeitspanne einen Termin bei uns.
- Es erweist sich im Einzelfall jedoch als sinnvoll, Ihre Verordnung erst nach Terminvergabe durch uns in Ihrer Arztpraxis abzuholen.
Muss ich etwas zuzahlen?
- Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Behandlungskosten Ihrer Kinder.
- Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zahlen Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro pro Verordnung.
- Sofern Sie einen Befreiungsausweis von Ihrer Kasse erhalten haben, sind Sie bei Vorlage von Zuzahlungen befreit.
Wie lang ist die Behandlungsdauer?
- Ihr Arzt entscheidet über die Therapiedauer, Verordnungsmenge und Therapiefrequenz. In der Regel erhalten Sie eine Verordnung für zunächst 10 Behandlungen à 30, 45 oder 60 Minuten mit einer Frequenz von 1-2 x pro Woche.
- Nach schriftlicher Rückmeldung und Empfehlung durch Ihren Therapeuten entscheidet Ihr Arzt, ob die Therapie fortgesetzt wird und stellt bei Bedarf weitere Verordnungen aus.
Was ist der Inhalt Ihres ersten Termins in unserer Praxis?
- In einem ausführlichen Anamnesegespräch möchten wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation betrachten und Ihre Wünsche und Ziele erfahren.
- Anschließend ermitteln wir mit einer individuell abgestimmten, bei Bedarf sehr spielerischen Diagnostik die sprachlichen Fähigkeiten Ihres Kindes, Ihres Angehörigen oder von Ihnen, verständigen uns auf die vorrangigen Therapieziele und erläutern den Weg, um Ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu entfalten.
Wie können Sie den Erfolg Ihrer Behandlung positiv beeinflussen?
- Wir begleiten und unterstützen Sie gerne und mit unserem besten Wissen und Möglichkeiten, jedoch ist der Erfolg einer Behandlung in jedem Fall auch abhängig von den Übungsschritten, die Sie oder Ihr Kind im häuslichen Umfeld gehen.
Wie vereinbare ich einen Termin?
- Ihren Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 0761-445800.
- Sollten Sie uns telefonisch nicht sofort erreichen, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und dem Grund Ihres Anrufes.
- Wir rufen Sie umgehend noch am selben Tag zurück.